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„Kaiserliche Schätze“ und der Hohenzollernstreit. Ein NOCH nicht abgeschlossenes Kapitel der deutschen Geschichte

Eine Krone hinter Museumsglas, in dem sich die Silhouetten von Politik und Adel spiegeln. Spannung zwischen Vergangenheit und Gegenwart, zwischen Besitz und Deutung

Einigung oder pragmatischer Kompromiss? Eine Krone hinter Museumsglas, in dem sich die Silhouetten von Politik und Adel spiegeln. Politik und Adel reichen sich die Hand. Spannung zwischen Vergangenheit und Gegenwart, zwischen Besitz und Deutung

Es kommt alles wieder, was nicht bis zum Ende gelitten und gelöst wird“ HERMANN HESSE, AUS „SIDDHARTHA“

Geschichte wird zur aktuellen Gegenwart. Das Deutsche Kaiserreich ist nicht einfach Vergangenheit, sondern wirkt bis in die Gegenwart nach und bewegt die öffentlichen Gemüter: Das ehemals regierende Fürstenhaus „Hohenzollern“, vertreten durch Georg Prinz von Preußen, verklagt im Jahr 2021 die Bundesländer Berlin und Brandenburg, mit Bezügen auf die Bundesrepublik Deutschland. Es geht um Restitutionsansprüche und finanzielle Entschädigung für Enteignungsverfahren bzw. nicht berücksichtigte Rechtsansprüche aus der früheren sowjetischen Besatzungszone und dem späteren Staatsgebiet der DDR. Die Forderungen umfassen 1,3 Mill. Euro, mehrere Groß-Immobilien, sehr viele wertvolle Kunstwerke (Wert ca. 3 Mill. Euro), Einrichtungsgegenstände und das Wohnrecht im Berliner Schloss Cecilienhof (ehemaliger Wohnsitz des Kronprinzenpaares).

Die Bundesländer sind nicht ohne Weiteres bereit diesen Forderungen nachzukommen. Ihre Rechtmäßigkeit wird bezweifelt und auch moralisch in Frage gestellt. Namhafte Historiker wurden mit Gutachten beauftragt, um die Sachlage zu klären. Im Deutschen Bundestag gab es dazu eine mehr als einstündige Debatte und eine Anhörung im Kulturausschuss. Nach vielen Jahrzehnten wird das Haus Hohenzollern wieder zu einem aktuellen Thema der politischen Berichterstattung. Geht es hier nur um materielle Abfindungen, die aus Steuergeldern finanziert werden müssen und um die Reprivatisierung von öffentlich zugänglichen Kunst- und Kulturgütern? natürlich nicht! Es geht vor allem auch um Geschichtsdeutung.

Der Rechtsstreit der Hohenzollern entfacht wieder einmal einen Streit um Verurteilung und Rehabilitation deutscher Vergangenheit. Es geht um die Frage, wie ist die Leistung des Hauses Hohenzollern in der deutschen Geschichte zu bewerten?  Die Forderungen des Hauses Hohenzollern werden dabei entscheidend durch den Paragrafen § 1 Abs. 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) tangiert, wonach keine Entschädigung möglich ist, wenn der Enteignete oder der, von dem die Rechte abgeleitet werden dem nationalsozialistischen System oder auch dem kommunistischen System „erheblichen Vorschub“ geleistet hat. Es muss also juristisch geklärt werden ob und inwieweit die Hohenzollern eventuell den Aufstiegt des Nationalsozialismus und des Dritten Reiches befördert haben. Jedoch, was bedeutet in diesem Zusammenhang „erheblich“? Ist dieser Begriff messbar, wissenschaftlich bestimmbar oder ist er rein subjektiv, der politischen Stimmungslage unterworfen? Ein schwieriges Feld. Im Focus der historischen und juristischen Ermittlungsarbeit steht hier der letzte deutsche Kronprinz Wilhelm von Preußen, der sich – in der Endphase der Weimarer Republik -, eindeutig als Nazi-Kollaborateur präsentierte. Aber kann die persönliche Katastrophe einer einzelnen Person noch Jahrzehnte später negative Folgen für Erb- und Entschädigungsansprüche der ganzen Familie haben? Wäre das dann nicht Sippenhaftung? Ist das nach unserer Rechtsauffassung möglich?

Letztendlich geht es auch indirekt symbolisch um eine nachträgliche Anerkennung von Herrschaftsansprüchen des ehemals regierenden Adels. In der öffentlichen Wahrnehmung geht es um scheinbar spezielle Adelsrechte, die auch noch in unserer republikanischen Gegenwart Gültigkeit beanspruchen können. Es geht um Rechte und anscheinende Privilegien einer politisch längst entmachteten sozialen Klasse. Das verleiht dem Hohenzollernstreit eine spezielle Brisanz.

Das Haus Hohenzollern ist nicht irgendwer. Es handelt sich um die bedeutendste Dynastie der deutschen Geschichte. Ohne Hohenzollern kein Preußen, ohne Preußen kein Deutsches Kaiserreich, ohne das Deutsche Kaiserreich kein Deutschland als Nation, wie wir es heute kennen. Als Kurfürsten von Brandenburg, Könige von Preußen und Deutsche Kaiser prägten sie bis zum Ende des Ersten Weltkrieges über Jahrhunderte die deutsche Geschichte. Mit der Novemberrevolution von 1918 war damit Schluss, jedoch nicht ganz. Das Verschwinden regierender Adelsfamilien aus der politischen Verantwortung musste der deutsche Staat teuer bezahlen.

Eine herausragende Besonderheit der deutschen Geschichte und speziell der politischen Geschichte in Europa ist die sogenannte Fürstenabfindung aus den 20er Jahren der Weimarer Republik. Das gab es in keinem anderen europäischen Land nach einer revolutionären Umgestaltung. Nach der Revolution von 1918 kam es zu einem grundlegendem Systemwandel. Die deutsche Monarchie wurde zur Republik. Das Deutsche Kaiserreich wandelte sich zur Weimarer Republik. Adel und regierende Fürstenhäuser wurden aus der staatspolitischen Verantwortung entlassen. Der Adel sollte keine politische Rolle mehr spielen. Die Verantwortung für Staatspolitik und Regierung sollte, laut der demokratischen Weimarer-Verfassung, von allen Bürgerinnen und Bürgern des Reiches getragen werden.

Zur Erinnerung: Es gab im Deutschen Kaiserreich 22 regierende Fürstenhäuser. Das Kaiserreich war eine Föderation von 25 souveränen Kleinstaaten (22 Monarchien, 3 Stadtrepubliken). Die „Klein-Monarchien“ innerhalb des Deutschen Reiches waren nun nicht mehr existent. Tatsächlich blieben jedoch alte Einflussstrukturen und politische Netzwerke erhalten. Der Wille zu einer republikanischen Umgestaltung wurde nicht überall gleich vertreten. So wurde selbst dem späteren Reichskanzler und ersten Reichspräsident Friedrich Ebert – Sozialdemokrat und Gewerkschaftler – nachgesagt, er wäre für den Erhalt einer konstitutionellen Monarchie gewesen, um der Ordnung willen und um dem Chaos der Revolution eine klare Struktur entgegen zu stellen. Er wollte als Reichskanzler eine Volksabstimmung über die zukünftige Staatsform durchführen. Sympathisanten für eine Restaurierung der Monarchie gab es in fast allen politisch relevanten Gruppen der Republik. Auf diese Weise gelang es dem deutschen Adel spezielle Vorrechte beizubehalten, die zum einen auf eine herausgehobene soziale Position verwiesen und zum anderen – noch viel wichtiger – die materielle Existenzgrundlage, vor allem ehemals regierender Fürstenhäuser, sicherten.

Die aristokratischen Titel durften als Bestandteil der Familiennamen weiter beibehalten und vererbt werden. Grafen, Barone, Herzöge, Fürsten und Prinzen durfte es weiterhin geben. Anhand der Titel als Namenszusatz blieb auch deutlich erkennbar welche Familie zum regierenden Adel gehörte. Die Hohenzollern mussten auf den Königs- und Kaisertitel natürlich verzichten, blieben aber Prinzen und Prinzessinnen von Preußen. Die Wittelsbacher waren keine Könige von Bayern mehr, führten aber jetzt den Titel Herzog/Herzogin von Bayern.  Das Haus Wettin verlor den sächsischen Königstitel, führte aber weiterhin den Titel Prinz/Prinzessin von Sachsen. Der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach durfte seinen Titel als regierender Fürst behalten, obwohl dieser Kleinstaat in der Weimarer Republik in dem neu gegründeten Bundesland Thüringen aufgegangen war, usw.  Ehemals regierende Fürstenhäuser forderten nun auch finanzielle Abfindungen für den Verzicht auf frühere verfassungsgemäß garantierte Herrschaftsansprüche.  Hinzu kamen Eigentumsansprüche auf zahlreiche Kunstgegenstände, Immobilien und großen Landbesitz.

Zwar gab es nach 1918 zuerst einige Enteignungen von aristokratischem Besitz, aber auf diese Enteignungsverfahren folgten juristischen Auseinandersetzungen zwischen den Fürstenhäusern, den Bundesländern und dem Reich.  Die Gerichte bestätigten die Ersatzansprüche und Forderung nach Eigentumsrückgaben. Hintergrund für diese Gerichtsurteile war unter anderem der § 153 der Weimarer Verfassung, der das Privateigentum unter besonderen Schutz stellt. Den Adelsfamilien wurden juristisch Eigentumsrechte zugesprochen. Die Ansprüche der Fürsten wurden damit legitimiert. KPD und SPD initiierten daraufhin eine Volksbefragung hinsichtlich einer entschädigungslosen Enteignung des Adels (1926). Der angestrebte Volksentscheid war jedoch nicht erfolgreich. Eine Mehrheit der Bevölkerung sprach sich gegen eine entschädigungslose Enteignung aus. Damit war auch der politische Auftrag für die Reichsregierung eindeutig: Es musste eine Lösung für die Eigentums- und Entschädigungsansprüche des ehemals regierenden Adels gefunden werden. Die Reichsregierung verfügte, dass die Abfindung des Adels individuell zwischen den einzelnen Bundesländern und den Fürstenhäusern geregelt werden muss.

Die ehemals regierenden Fürstenhäuser hatten nun einen Anspruch auf eine vertragliche Regelung von Abfindungen, Eigentumsverhältnissen und Restitutionen. Das war jedoch gar nicht so einfach umzusetzen. Bei Adelsfamilien, die über mehrere Jahrhunderte in der Regierungsverantwortung standen, konnte nicht immer zweifelsfrei festgestellt werden was tatsächliches Eigentum und was Domäne war. Domänen sind Güter, die dem Adel zur Nutzung im Rahmen ihrer Herrschaft überlassen wurden, ein öffentliches (staatliches) Gut, kein privates Eigentum (Haus- oder Hof-Fideikommiss Gut). Als Kompromisslösung konnten einige Fürstenhäuser sogenannte Zivillisten bzw. Krondotationen durchsetzen, also andauernde Zahlungen aus Steuermitteln (mit anderen Worten, eine staatliche Rente). Andererseits gab es historisch erworbenes Landeigentum der Aristokratie von sehr großem Ausmaß, dessen tatsächliche Restitution einzelne Bundesländer vor große Probleme gestellt hätte. Ein Vorgang, der in einer republikanisch-demokratisch verfassten Gesellschaft, politisch kaum umsetzbar ist. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Der Landbesitz des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach und der Landbesitz des Hauses Mecklenburg umfasste große Teile des späteren Staatsgebietes der Länder Thüringen und Mecklenburg. Entsprechend kam es teilweise zu sehr langwierigen und komplizierten Verhandlungen.

Auf die Ergebnisse solcher Verhandlungen beziehen sich unter anderem die aktuellen Forderungen des Hauses Hohenzollern gegenüber den Bundesländern Berlin und Brandenburg unter Beteiligung der Bundesregierung. Eigentums- und Besitzrechte, die den Hohenzollern vertraglich in der Weimarer Republik zugesichert wurden, konnten im Osten von Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR nicht wahrgenommen werden. Insbesondere die DDR ignorierte hier die Eigentumsrechte von Adelsfamilien, es kam auch zu mehr oder weniger rechtlich nicht klar geregelten entschädigungslosen Enteignungen. Hier fordert die Familie Hohenzollern, vertreten durch Georg Prinz von Preußen, Restitution und Entschädigung in Millionenhöhe.

Seit fast sieben Jahren wird schon verhandelt, geheim, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Tatsächlich laufen diese Geheimverhandlungen schon seit 25 Jahren. Der Prinz von Preußen möchte nun diesen Prozess so bald wie möglich zu Ende bringen. Publik wurde der Sachverhalt erst im Jahr 2019 durch den Finanzminister von Brandenburg Christian Görke von der Partei DIE LINKE. Er stellte sehr provokant der Familie Hohenzollern öffentlich ein Ultimatum und brach die Verhandlungen ab. Der Prinz von Preußen sollte auf Entschädigungszahlungen verzichten und seine Klage gegen das Land Brandenburg zurückziehen. Diese Entscheidung wurde von seiner Nachfolgerin, der Finanzministerin Katrin Lange (SPD) wieder zurückgenommen. Die Sache wurde erst einmal auf Eis gelegt, weil noch Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Land Berlin und der Bundesregierung (Bundeskanzleramt) ausstanden. Man hoffte immer noch auf eine außergerichtliche Einigung. Diese Vergleichsverhandlungen sind jedoch im April 2021 gescheitert. Jetzt müssen die Gerichte entscheiden!

Gibt es annähernd aktuelle Präzedenzfälle für solche Verfahren? Ja, die gibt es! Im Jahr 2003 erzielte das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach eine gütliche Einigung mit dem Bundesland Thüringen, nach zwei Jahren Verhandlungszeit. Die Fürstenfamilie verzichtete auf die Rückgabe aller Kulturgüter (dazu gehörte unter anderem der Nachlass von Goethe und Schiller, sowie das Inventar der Wartburg). Das Land Thüringen zeigte sich bereit als Ausgleich, eine Summe in Höhe von 15,5 Mill. Euro an die Familie zu zahlen. Um einen Teil dieser Summe aufzubringen, musste die „Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen“ zahlreiche Kunstobjekte verkaufen. Weiterhin erhielt die Familie vom thüringischen Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Umwelt ca. 11 Mill. Euro aus dem Verkauf von Waldflächen. Zusätzlich wurde dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach eine maßgebliche Mitsprache in der „Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen“ zugesagt. Ein erheblicher Teil, der von dieser Stiftung verwalteten Kunstgegenstände muss zukünftig als großzügige Stiftung des Großherzoglichen Hauses deklariert werden. Außer den Verhandlungen mit dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach musste das Land Thüringen auch noch mit dem Fürstenhaus Sachsen-Meinigen eine Einigung finden. Hier ging es unter anderem auch um Nutzungsrechte der Adelsfamilie im Schloss Elisabethenburg (ehemalige Residenz der Herzöge von Sachsen-Meinigen).

Im Jahr 2014 kam es zu einer gütlichen Einigung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Fürstenhaus der Wettiner (ehemalige Könige von Sachsen). Es ging um ca. 10 000 Objekte, hauptsächlich historisch wertvolle Bücher und Schriftstücke, die von der Sächsischen Landesbibliothek verwahrt wurden. Das Haus Wettin erhielt als Ausgleichszahlung vom Bundesland Sachsen 4,8 Mill. Euro und 1312 Buchdubletten. Weitere Objekte, die restituiert wurden, sind auf einen Wert von ca. 1,3 Mill. Euro taxiert. Außerdem wurde über mehrere tausend Porzellan-Objekte und 139 Gemälde im Wert von ca. 4 Mill. Euro verhandelt. Ganz erledigt ist diese Geschichte noch nicht. 2018 entbrannte ein Streit zwischen der Landesregierung Sachsen und den Wettinern um die Rückgabe von Einrichtungsgegenständen aus ehemaligen Residenzen des Fürstenhauses. Da bis heute bei allen Kunstgegenständen in den sächsischen Sammlungen die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig ermittelt werden konnten, enthält der Restitutions-Vertrag mit dem Haus Wettin eine Klausel, die auch noch zukünftig Forderungen gegenüber dem Freistaat Sachsen ermöglicht. Das Haus Wettin besitzt in Sachsen ca. 1000 ha Land, und beabsichtigt diesen umfangreichen Besitz weiter auszubauen.

Im Fall des Hauses Hohenzollern ist es nun zu keiner gütlichen Einigung gekommen. Dieser Streit wird wohl auf längere Sicht noch die Gerichte, die Politik und die Öffentlichkeit beschäftigen. Und wie schon angesprochen: Es geht auch um eine moralische Bewertung, ein „Gericht sitzen“ über die deutsche Vergangenheit und damit verbunden über das Selbstverständnis der Deutschen in der Gegenwart.

Aktualisierung / Oktober 2025

Im Mai 2025 verkündetet Kulturstaatsminister Wolfram Weimar, das es zu einer (außergerichtlichen) Einigung zwischen dem Haus Hohenzollern dem Bund, sowie den Ländern Brandenburg und Berlin gekommen sei. Mit einer Zustimmung zum Ende des Verfahrens möchte Georg Friedrich Prinz von Preußen, den Weg freimachen für eine weiterführende „unbelastete Debatte“ über die historische Bedeutung seiner Familie. Gleichzeitig betonte der Prinz aber auch, dass über weitere Vermögenskomplexe und Fragen der Zuordnung von Kunstwerken noch weiterverhandelt werden muss.

Im Rahmen der Einigung soll die gemeinnützige „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“ gegründet werden. Ziel der Stiftung ist die dauerhafte Bewahrung und Präsentation historisch und kulturell wertvoller Objekte, die ursprünglich im Besitz der Familie Hohenzollern waren. Im Stiftungsrat werden drei Mitglieder des Hauses Hohenzollern vertreten sein. Das ermöglicht der Familie eine kontinuierliche Mitbestimmung bei Entscheidungen über die Stiftung. Teilweise konnte so die Familie Hohenzollern ihre Interessen durchsetzen. Dadurch das die Familie Hohenzollern auf Dauer drei Sitze im Kuratorium der neuen Stiftung besetzen kann, wird ihre spezielle gesellschaftliche Position bestätigt und aktuell hervorgehoben. Also eine gesellschaftliche Aufwertung der Hohenzollern und es wird ein symbolischer Einfluss auf die Deutung der eigenen Geschichte ermöglicht. Die Stiftung ein Ort der kuratierenden Deutungshoheit – ein Raum, in dem Geschichte nicht nur bewahrt, sondern auch inszeniert wird. Besitz ist nicht nur eine Frage des Eigentums, sondern der Erzählung, die rund um diesen Besitz gestrickt wird. Wer bestimmt, was gezeigt wird – und wie es gezeigt wird?

Wenn wir gegenwärtig über Politik sprechen, dann denken wir an Parteien, Wahlen, Parlamentarismus und weltanschaulichen Meinungsstreit. Die Aristokratie ist immer schon andere Wege in der Vergangenheit gegangen und sie nutzt diese Jahrtausend alten Erfahrungen auch in der Gegenwart.

Ein zentraler Punkt der Einigungsverhandlungen betrifft auch 15.000 Kunstwerke, deren Eigentumsverhältnisse bislang nicht abschließend geklärt sind. Bei diesen Objekten handelt es sich um Gemälde, Skulpturen, Möbel, Porzellan, Bücher und weitere kulturhistorisch bedeutende Sammlungsstücke. Die sogenannten „Herausgabeansprüche“ beziehen sich auf das Recht der Hohenzollern, bestimmte Objekte aus staatlichen Sammlungen zurückzuerhalten oder deren Übertragung an die Stiftung zu verlangen. Die Eigentumsfrage bleibt bei diesen Werken weiterhin offen, weshalb weitere Verhandlungen möglich sind. Die sogenannte „Immobilienfrage“ betrifft ehemalige Schlösser und Ländereien, die einst im Besitz der Hohenzollern waren. Hierzu wurde in der aktuellen Einigung keine abschließende Regelung getroffen, sodass dieses Thema Gegenstand künftiger Gespräche bleibt. Über einige Kunstobjekte mit einem geschätzten Millionenwert kann die Familie Hohenzollern nach der Einigung frei verfügen, das heißt, sie besitzt das Recht auf Verwertung oder Verkauf dieser Kunstgegenstände.

Die im Rahmen der Einigung an die Hohenzollern-Stiftung übertragenen Objekte stammen überwiegend aus der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“, der „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ sowie dem „Deutschen Historischen Museum“. Sie sollen weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Für Museen bedeutet dies, dass bedeutende Exponate nicht aus den Ausstellungen verschwinden, sondern im Rahmen der neuen Stiftung weiterhin gezeigt werden können. Die Stiftungslösung gewährleistet so den Zugang der Öffentlichkeit zu den Kunstwerken und vermeidet langwierige Gerichtsverfahren.

Ungeklärt bleiben – bedingt durch den Einfluss der Hohenzollern-Stiftung – mögliche Einschränkungen im Ausstellungsbetrieb, eventuelle Unsicherheiten bezüglich zukünftiger Leihgaben, der wissenschaftlichen Nutzung und möglicher Verkäufe. Auch wenn die Kunstwerke für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben – liegt auf ihnen die Hand der Hohenzollern.

Bei der Stiftungsgründung haben wir es mit einer einvernehmlichen Kooperation zwischen Staat und ehemaligen Adel zu tun. Ein gesellschaftliches Zeichen, das nicht zu unterschätzen ist und auf eine nach wie vor nicht unbedeutende Stellung des deutschen Adels verweist. In einer demokratischen Republik eine nicht unproblematische Signalwirkung für den Umgang mit ehemaligen monarchischen Herrscherhäusern. Eine Spannung zwischen demokratischer Selbstbestimmung und monarchischer Restitution tritt deutlich hervor. Restitution verstanden als ein Bemühen um Wiederherstellung eines vergangenen Zustandes mit Rechtsanspruch. Der Kontrast: Friedrich Ebert, erster Reichspräsident sagte 1919 in seiner Rede zur Eröffnung der Nationalversammlung : „Das deutsche Volk ist frei, bleibt frei und regiert in aller Zukunft sich selbst“. Ein Satz wie ein republikanisches Gelöbnis – und doch ein Jahrhundert später (ähnlich wie 1926 bei der Fürstenabfindung), verhandelt der Staat mit den Nachfahren des einstigen Herrscherhauses. Die Geschichte bleibt durchlässig.

Die Diskussion und der Kampf um verlorene Macht und Herrschaftsansprüche geht hier unterschwellig und in der Deckung durch sehr vordergründige materielle Interessen weiter. Die Unklarheit bei der Eigentumsregelung vieler Objekte muss kein Schwachpunkt der (wahrscheinlich nur vorläufigen) Einigung sein. Unklarheit verweist hier auch auf eine immanente Offenheit der gesellschaftlichen Positionierung des Adels.

Seit dem Ende der Monarchie in Deutschland 1918 streiten die Nachfahren der Hohenzollern mit dem Staat um Rückgabe von Vermögenswerten und die Anerkennung ihrer früheren Rechte. Und man muss sich darüber klar werden, was dieser fast hundertjährige Streit des Staates mit den Hohenzollern bedeutet. Das geht weit über die materiellen Aspekte hinaus. Dieser Streit betont symbolisch den Rechtsanspruch der Familie Hohenzollern auf die verlorene soziale und politische Position. Hätte es der Prinz von Preußen auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen, wäre unter Umständen dieser ideelle Anspruch zusätzlich rechtlich positiv sanktioniert worden. Die sehr emotional geführte Debatte im Bundestag zu diesem Thema weist darauf hin. Umgekehrt bedeutet der Verzicht auf eine gerichtliche Entscheidung, dass ein mögliches negatives Gerichtsurteil für die Familie Hohenzollern auch als eine Aberkennung herrschaftlicher Rechte hätte gedeutet werden können. Eine nachträgliche negative Sanktionierung der Hohenzollern-Geschichte im Kaiserreich. Das wird mit ein entscheidender Grund dafür gewesen sein, das Georg Friedrich Prinz von Preußen es bei einer außergerichtlichen Regelung belassen möchte.

Zusammenfassend zeigt der Streit, wie eng materielle, symbolische und rechtliche Ebenen miteinander verknüpft sind. Während die Auseinandersetzung um Eigentum und Entschädigung konkrete Vermögenswerte betrifft, steht zugleich die Frage nach gesellschaftlicher Anerkennung und historischer Verantwortung im Mittelpunkt. Die aktuelle Debatte spiegelt damit nicht nur den Umgang mit dem Erbe des Adels wider, sondern berührt auch grundlegende Fragen über das Selbstverständnis und die Werte der deutschen Gesellschaft. Der Streit um die Schätze ist mehr als ein juristisches Ringen – er ist ein Spiegel der Frage, wie viel Vergangenheit in der Gegenwart Platz haben darf.

Rolf-Michael Hilkenbach / November 2021 / überarbeitet und ergänzt Oktober 2025

Video über die Anhörung im Deutschen Bundestag zum Fall Hohenzollern

Sehr emotional geführte Debatte im Deutschen Bundestag zu den Erbansprüchen der Familie Hohenzollern. Das einmalige Phänomen: Mehr als 100 Jahre nach dem Ausscheiden der Familie Hohenzollern aus der deutschen Politik, sieht sich die deutsche Volksvertretung mit ihren ehemaligen monarchischen Herrschern wieder konfrontiert. Die Frage der Restitution steht im Raum und die Familie Hohenzollern macht deutlich, wir sind nicht irgendwer. Unsere Herrschaft mag der Vergangenheit angehören, aber unser historischer Herrschaftsanspruch ist gegenwärtig wieder aktuell. Das ist die Macht durch Geschichte, die sich durch republikanischen Geist nicht ausradieren lässt. Die „Soft-Power“ der modernen Aristokratie.


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